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Bilanzierung – Eine Bilanz erstellen, richtig lesen und verstehen

Bilanzierung – Eine Bilanz erstellen, richtig lesen und verstehen

Unternehmen sind zur Buchführung verpflichtet. Sie erhalten damit nicht nur selbst einen umfassenden Überblick über ihre Einnahmen und Ausgaben sowie das noch zur Verfügung stehende Budget, sondern sie müssen ihre finanzielle Situation auch nach außen hin belegen – Sie sind zur Bilanzierung verpflichtet. Die Bilanz ist Kern der betriebswirtschaftlichen Buchhaltung und eine zweiseitig geführte Rechnung. Sie wird immer zu einem Bilanzstichtag erstellt.

Das Wichtigste zur Bilanz

  • Die Bilanz ist Kern der betriebswirtschaftlichen Buchhaltung und eine zweiseitig geführte Rechnung.
  • Die Seite der Aktiva informiert über die Verwendung der finanziellen Mittel und gliedert sich in Anlagevermögen sowie Umlaufvermögen.
  • Auf der Seite der Passiva wird Auskunft über das eingesetzte Kapital in Form von Fremdkapital und Eigenkapital gegeben.
  • Summiert man alle Posten der jeweiligen Seiten (Aktiva und Passiva) auf, müssen diese als Bilanzsumme jeweils identisch sein (Bilanzgleichung).
  • Ob ein Unternehmen eine Bilanz erstellen muss, hängt von Rechtsform, Tätigkeit und Umsatz ab. Die Bilanzierungspflicht ist in § 242 des Handelsgesetzbuches festgeschrieben.
  • In Abhängigkeit verschiedener Kriterien (zeitliche Gesichtspunkte, dem Zweck der Erstellung, nach Verwendungszweck, nach Rechtsgrund und Rechtsgrundlage und nach der Zahl der erfassten Unternehmen) lassen sich verschiedene Bilanzarten voneinander unterscheiden. 
  • Der vorschriftsmäßige Aufbau einer Bilanz ist im Handelsgesetzbuch festgeschrieben.
  • Anforderungen an eine jede Bilanz sind Bilanzklarheit, Bilanzwahrheit, Bilanzidentität und Bilanzkontinuität.
  • Wichtige Kennzahlen, die sich aus einer Bilanz herauslesen lassen, sind unter anderem Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV), Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad und Umlaufintensität.

Bilanzierung – Was ist die Bilanz?

Nicht jeder Unternehmer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet. Das Handelsgesetzbuch (HGB) schreibt vor, dass jeder Kaufmann mit der Eröffnung seines Gewerbes und am Ende eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz erstellen muss, um über das Verhältnis von Vermögen und Schulden zu informieren. Die Erstellung einer Bilanz wird als Bilanzierung bezeichnet.

Bilanzierung – Eine Bilanz erstellen, richtig lesen und verstehen

Bilanz Definition und generelle Begriffe

Eine Bilanz ist eine zweiseitig geführte Rechnung und Kern der betrieblichen Buchhaltung. Sie wird zu einem Bilanzstichtag, beispielsweise als Jahresabschlussbilanz oder als Eröffnungsbilanz zu Beginn eines Geschäftsjahres, erstellt. Auf der Seite der Aktiva sind die Vermögenswerte eines Unternehmens aufgeführt. Diesen Vermögenswerten stehen auf der Seite der Passiva die Schulden des Unternehmens gegenüber. Die Seite der Aktiva informiert über die Verwendung der finanziellen Mittel und gliedert sich in Anlagevermögen sowie Umlaufvermögen, während die Seite der Passiva Auskunft über das eingesetzte Kapital in Form von Fremdkapital und Eigenkapital gewährt. Die Bilanz hat eine T-Form, deren linke Seite die Aktiva und deren rechte Seite die Passiva darstellt. Auf der Seite der Aktiva und auf der Seite der Passiva wird jeweils eine Bilanzsumme gebildet, indem die einzelnen Bilanzposten auf jeder Seite addiert werden. Die Bilanzsummen von Aktiva und Passiva müssen immer gleich sein, weshalb von der Bilanzgleichung die Rede ist.

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Eine Bilanz bildet die Grundlage zur Ermittlung verschiedener betriebswirtschaftlicher Kennzahlen. Daher ist es wichtig, den Aufbau der Bilanz zu kennen und sie lesen zu können. Wer selbstständig ist und eine Bilanz erstellen muss, steht vor einer größeren Herausforderung. Allerdings bietet der Steuerberater Hilfe bei der Erstellung einer Bilanz an.

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Kurzer historischer Rückblick 

Bereits im Altertum wurden Handelsbücher geführt. Eine einfache, moderne Buchhaltung hat sich jedoch wahrscheinlich erst im 14. oder 15. Jahrhundert entwickelt. Vereinzelt wurden zu dieser Zeit bereits Bilanzen aufgestellt, die mit den heutigen Bilanzen aber nicht vergleichbar waren. Diese Frühform der Bilanz diente nur zum Übertrag der Salden vollgeschriebener Bücher auf die neuen Bücher. Eine Inventur zur Prüfung solcher Salden fand damals noch nicht statt.

Die doppelte Buchführung wurde wahrscheinlich zuerst in Italien angewendet. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts fand sie ihren Weg von Italien nach Deutschland. Damals erfolgten auch die ersten Abschlüsse. Es gab noch keine Abschlussregeln, sodass es keine regelmäßige Zeitfolge gab, die vorschrieb, wann solche Abschlüsse zu erledigen waren.

In verschiedenen größeren Städten wie Nürnberg, Frankfurt am Main oder Lüneburg wurden im 16. Jahrhundert in den städtischen Partikularrechten die ersten gesetzlichen Abschlussvorschriften verankert. Eine Inventur musste alle zwei Jahre stattfinden. Sie sollte alle Vermögensteile einschließlich der Forderungen und Schulden enthalten. Noch bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde in Deutschland nur aus den Geschäftsbüchern ein Abschluss entwickelt.

Für die preußischen Staaten galt zu dieser Zeit das allgemeine Landrecht, welches die Nicht-Erstellung einer Bilanz unter Strafe stellte. Es handelte sich um einen fahrlässigen Bankrott, wenn keine Bilanz erstellt wurde. Das Handelsrecht entwickelte sich in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Es enthielt Vorschriften zu Inventur und Bilanz.

Verpflichtung zur Bilanzierung – Wer muss eine Bilanz erstellen?

In § 242 des Handelsgesetzbuches ist die Bilanzierungspflicht festgeschrieben. Der Paragraf legt fest, wer zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet ist. Ob ein Unternehmen eine Bilanz erstellen muss, hängt von Rechtsform, Tätigkeit und Umsatz ab.

Diejenigen, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen, sind nicht immer zur Bilanzierung verpflichtet. Häufig reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus. Selbstständige können jedoch freiwillig eine Bilanz erstellen. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist Teil der Steuererklärung und muss von Freiberuflern wie Ärzten, Steuerberatern, Architekten oder Rechtsanwälten erstellt werden.

Kleingewerbetreibende fallen als Einzelunternehmer unter die Kleinunternehmerregelung und sind nicht zu einer Bilanz verpflichtet. Sie benötigen eine Gewerbeanmeldung und sind nicht im Handelsregister eingetragen. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht auch für Kleinunternehmer aus.

Eingetragene Kaufleute als Einzelunternehmer sind erst dann zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet, wenn sie in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren jeweils Umsatzerlöse von mehr als 600.000 Euro und gleichzeitig einen Jahresüberschuss von mehr als 60.000 Euro erzielen.

Personengesellschaften wie OHG, KG oder GmbH & Co. KG sind zur Bilanzierung verpflichtet, doch müssen sie ihre Bilanzen nicht veröffentlichen. Besondere Personengesellschaften wie GbR haben hingegen keinen Kaufmannsstatus und werden laut Handelsgesetzbuch wie Freiberufler behandelt. Sie fallen nicht unter die Bilanzierungspflicht.

Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG müssen in jedem Fall eine Bilanz erstellen und im Bundesanzeiger veröffentlichen, um ihren Gläubigern die notwendige Transparenz zu gewährleisten.

Verschiedene Bilanzarten

Abhängig von verschiedenen Kriterien lassen sich bei der Bilanz unterschiedliche Arten voneinander abgrenzen. Die Unterscheidung kann nach zeitlichen Gesichtspunkten, nach dem Zweck der Erstellung und bei Konzernen auch nach Einzelbilanz und Konzernbilanz erfolgen.

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Unterscheidung nach zeitlichen Gesichtspunkten

Nach zeitlichen Gesichtspunkten beziehen sich Bilanzen auf einen bestimmten Zeitabschnitt. Sie werden beispielsweise als Jahresbilanzen beim Jahresabschluss, als Monatsbilanzen beim Monatsabschluss, aber auch halbjährlich oder quartalsweise erstellt. Als Sonderfall gilt die Bilanz für eine Totalperiode, beispielsweise für die Zeit von der Gründung bis zum Ende eines Unternehmens. Sie wird als Totalbilanz bezeichnet. Die Bilanzen nach zeitlichen Gesichtspunkten sind laufende Bilanzen. Darunter fallen auch die Eröffnungsbilanz zur Eröffnung eines Geschäftsjahres und die Schlussbilanz. Die Schlussbilanz enthält die Werte zum 31. Dezember, 24:00 Uhr.

Unterscheidung nach Verwendungszweck

Abhängig von ihrem Verwendungszweck werden Handelsbilanzen und Steuerbilanzen unterschieden. Diese Bilanzen unterscheiden sich in ihrer Adressierung. Eine Handelsbilanz informiert Geschäftsführung und Mitarbeiter, Kreditgeber und Anteilseigner sowie Lieferanten und Kunden über die finanzielle Situation eines Unternehmens. Sie dient zum Schutz von Investoren und Kapitalgebern. Um Geschäftsführung und Mitarbeiter zu informieren, wird eine Handelsbilanz als interne Bilanz erstellt, während eine Handelsbilanz für Kapitalgeber und Investoren oder Lieferanten und Kunden eine externe Bilanz ist.

Die Steuerbilanz wird für das Finanzamt erstellt, um Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer zu ermitteln. Sie geht in der Regel aus der Handelsbilanz hervor, doch fließen steuerrechtliche Regelungen ein.

Unterscheidung nach Rechtsgrund und Rechtsgrundlagen

Eine Unterscheidung der Bilanzen kann nach Rechtsgrund erfolgen. Die handels- und steuerrechtliche Jahresbilanz sowie aktienrechtliche Sonderbilanzen wie Abwicklungs- und Gründungsbilanz sind gesetzlich vorgeschrieben. Vertragliche Bilanzen können erstellt werden, um den Kreditstatus aufgrund eines Kreditvertrages darzulegen. Freiwillige Bilanzen werden freiwillig von Unternehmen erstellt, beispielsweise als interne Planungsbilanzen.

Nach Rechtsgrundlagen werden die Inventurbilanz und die Buchbilanz unterschieden. Eine Inventurbilanz ist die handelsrechtliche Jahresbilanz. Grundlage für die Erstellung ist immer eine Bestandsaufnahme. Eine Buchbilanz wird auf der Grundlage des Abschlusses der Geschäftsbücher erstellt.

Unterscheidung nach Zahl der erfassten Unternehmen

Bei Konzernen werden Bilanzen nach Zahl der erfassten Unternehmen in Einzelbilanz und Konzernbilanz unterschieden. Eine Einzelbilanz ist eine handelsrechtliche Jahresbilanz eines einzelnen Unternehmens. Eine Summenbilanz fasst Einzelbilanzen zusammen und dient zum Betriebsvergleich. Die Konzernbilanz fasst die Einzelbilanzen aller zu einem Konzern gehörenden Unternehmen zusammen und bildet den Konzernabschluss.

Sonderbilanzen

Sonderbilanzen werden unregelmäßig und zumeist nur einmal erstellt. Sie sind zu bestimmten Anlässen erforderlich, beispielsweise als:

  • Gründungsbilanz bei der Gründung eines Unternehmens
  • Umwandlungsbilanz, beispielsweise bei der Umwandlung eines Unternehmens von einer GmbH in eine AG
  • Sanierungsbilanz nach der Sanierung eines Unternehmens
  • Abwicklungsbilanz bei der Abwicklung eines Unternehmens
  • Überschuldungsbilanz bei hoch verschuldeten Unternehmen.

Bilanz erstellen – Wie erstelle ich eine Bilanz?

Unternehmer, die nicht über eine eigene Buchhaltungsabteilung in ihrem Unternehmen verfügen, müssen ihre Bilanz nicht selbst erstellen, sondern können die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. Dennoch sollten Unternehmer die Bilanz lesen und verstehen können. Auch Gläubiger, Anteilseigner und Kapitalgeber müssen eine Bilanz richtig lesen können, um sich ein Bild der finanziellen Lage eines Unternehmens machen zu können.

Aufbau einer Bilanz – Die Grundform

Eine Bilanz ist immer T-förmig aufgebaut. Sie ist im Grunde ein einzelnes, großes T-Konto und besteht wiederum aus vielen weiteren, untergliederten T-Konten. Auf der linken Seite stehen die Aktiva und auf der rechten Seite die Passiva. Die Aktivseite beinhaltet Anlage- und Umlaufvermögen, auf der Passivseite wird das Kapital in Fremdkapital und Eigenkapital unterteilt. Im unteren Teil der Bilanz ist die Bilanzsumme aufgeführt. Aktiv- und Passivseite müssen immer die gleiche Bilanzsumme aufweisen.

Auf jeder Seite der Bilanz können Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden. Die Summe der Aktivposten kann die Summe der Passivposten übersteigen. In diesem Fall liegt ein Bilanzgewinn als Differenzbetrag vor. Im umgekehrten Fall, wenn die Summe der Passivposten die Summe der Aktivposten übersteigt, handelt es sich um einen Bilanzverlust. Dieser Differenzbetrag wird auf der jeweiligen Seite der Bilanz ausgewiesen, damit die Summe auf Aktiv- und Passivseite immer gleich ist.

Gliederung der Bilanz

Die Gliederung der Bilanz muss entsprechend der Paragrafen 266 bis 274a des Handelsgesetzbuches erfolgen. Ein Bilanzschema ist in § 266 HGB vorgeschrieben und gibt die Bezeichnung der einzelnen Bilanzposten vor. Diese Vorschriften für die Gliederung gelten für Kapitalgesellschaften. Weniger streng sind die Gliederungsvorschriften für kleinere Kapitalgesellschaften. Für sie gelten die Vorschriften nach § 266 Absatz 1 Satz 3 HGB. Kleinstkapitalgesellschaften können eine verkürzte Bilanz aufstellen, die in § 266 Absatz 1 Satz 4 HGB beschrieben ist.

Eine weitere Untergliederung der Bilanz ist nach § 265 Absatz 5 HGB erlaubt. Neue Bilanzsummen oder Zwischenposten können hinzugefügt werden. Ein Bilanz-Beispiel für neue Bilanzposten wäre ein separater Posten für Flugzeuge im Anlagevermögen eines Luftfahrtunternehmens. Aufgrund der sachlogischen Relevanz von Flugzeugen für die Luftfahrtindustrie ist eine solche Hinzufügung zur Bilanz gerechtfertigt, da der Inhalt von keinem vorgeschriebenen Posten bereits gedeckt wird.

Der grundsätzliche Aufbau einer Bilanz erfolgt immer in Form der Unterteilung in Aktiva und Passiva. Wer eine Bilanz lesen will, sieht auf der linken Seite die Vermögenswerte eines Unternehmens und auf der rechten Seite das Kapital, das zur Finanzierung der Vermögenswerte dient. Beim Aufbau werden Aktiva und Passiva in Unterposten unterteilt. Für die Gliederung der Aktiva und Passiva gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Aktivseite zeigt, wofür die finanziellen Mittel verwendet werden, während die Passivseite zeigt, wo die Mittel herkommen.

Die Aktivseite der Bilanz

Auf der Aktivseite einer Bilanz wird das Vermögen eines Unternehmens gezeigt, welches in Anlagevermögen und Umlaufvermögen unterteilt wird. Das Anlagevermögen steht auf der Aktivseite der Bilanz an erster Stelle, also immer oben. Alle Gegenstände, die dem dauernden Geschäftsbetrieb dienen sollen, gehören zum Anlagevermögen. Es handelt sich um alle Gegenstände, die über längere Zeit im Unternehmen bleiben und nicht verkauft werden sollen. Zum Anlagevermögen gehören:

  • Materielles Anlagevermögen wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen
  • Immaterielles Anlagevermögen wie Patente und Lizenzen
  • Finanzanlagen wie Beteiligungen oder langfristig angelegte Wertpapiere.

Unterhalb des Anlagevermögens wird auf der Aktivseite der Bilanz das Umlaufvermögen aufgeführt. Es verbleibt nicht dauerhaft im Unternehmen, sondern es wird kurzfristig verwendet. Vorräte beispielsweise dienen als Produktionsmittel. Auch Geldmittel wie Bargeld und Kontoguthaben gehören zum Umlaufvermögen. Sie werden für regelmäßige Ausgaben genutzt. Zum Umlaufvermögen gehören:

  • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
  • Halb- und Fertigfabrikate
  • Waren
  • Forderungen aller Art
  • kurzfristig angelegte Wertpapiere
  • Bargeld
  • Kontoguthaben

Weiterhin können sich auf der Aktivseite folgende Positionen befinden:

  • Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
  • Steuern, die aktiv latent sind
  • Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Rechnungsabgrenzungsposten zeichnen sich dadurch aus, dass man sie aus dem alten Geschäftsjahr ins neue Geschäftsjahr übernommen hat. Ein Bilanz-Beispiel dafür ist die Kraftfahrzeugsteuer, die bereits im alten Geschäftsjahr im Voraus bezahlt wurde.

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Die Passivseite der Bilanz

Die Passivseite der Bilanz informiert über die Herkunft der finanziellen Mittel. Sie wird grob in Eigenkapital und Fremdkapital gegliedert. Im oberen Bereich befindet sich das Eigenkapital der Bilanz. Das Eigenkapital umfasst alle finanziellen Mittel, die das unmittelbare Kapital eines Unternehmens ausmachen. Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung haben die Eigentümer des Unternehmens das Eigenkapital in das Unternehmen eingebracht oder darin belassen. Das Eigenkapital umfasst:

Der Teil des Kapitals, der nicht zum Eigenkapital gehört, ist Fremdkapital. Dieser Teil des Kapitals kommt von anderen Kapitalgebern (Gläubigern). Das Fremdkapital der Bilanz wird einem Unternehmen nur für begrenzte Zeit überlassen. Die Überlassung kann lang- oder kurzfristig erfolgen. Mit Fremdkapital kann ein Unternehmen seine Aktiva finanzieren, ohne sein Eigenkapital verwenden zu müssen. In der Bilanz wird das Fremdkapital unter dem Eigenkapital ausgewiesen. Beim Fremdkapital handelt es sich um Schulden des Unternehmens. Es umfasst:

  • Rückstellungen wie Steuerrückstellungen oder Rückstellungen für Pensionen
  • Verbindlichkeiten, etwa Anleihen, erhaltene Anzahlungen,
  • Verbindlichkeiten
    • gegenüber Kreditinstituten, 
    • gegenüber verbundenen Unternehmen, 
    • aus Lieferungen und Leistungen.

Zusätzlich können auf der Passivseite der Bilanz passive Rechnungsabgrenzungsposten sowie passive, latente Steuern aufgeführt werden.

Beispiel einer Bilanz

Das folgende Bilanz-Beispiel soll veranschaulichen, wie die Bilanz eines Unternehmens aussehen könnte. In einer regulären Bilanz müssen auch Vorjahreswerte angegeben werden. Um eine bessere Übersichtlichkeit zu gewährleisten, wurde in diesem Beispiel darauf verzichtet.

AKTIVAPASSIVA
A – Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte 253.864 Euro
2. Entgeltlich erworbene Lizenzen 153.821 Euro
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 5.136.048 Euro
2. Technische Anlagen und Maschinen 8.340.031 Euro
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.386.546 Euro
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 43.263 Euro
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 1.234.058 Euro
2. Sonstige Ausleihungen 21.381 Euro
A – Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
4.053.894 Euro
II. Kapitalrücklage 3.920.138 Euro
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 2.058.143 Euro
IV. Jahresüberschuss
12.142.987 Euro
B – Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 983.146 Euro
2. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen 238.059 Euro
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 1.038.211 Euro
4. Geleistete Anzahlungen 12.320 Euro
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.301.456 Euro
2. Sonstige Vermögensgegenstände 1.038.236 Euro
III. Wertpapiere
1. Sonstige Wertpapiere 45.138 Euro
IV. Kassenbestand, Kontoguthaben und Schecks 3.051.389 Euro
B – Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.365.281 Euro
2. Steuerrückstellungen 51.264 Euro
3. Sonstige Rückstellungen 78.396 Euro
C – Rechnungsabgrenzungsposten 4.073 Euro
C – Verbindlichkeiten
1. Anleihen 5.072 Euro
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 435.894 Euro
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 81.256 Euro
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 67.951 Euro
5. Sonstige Verbindlichkeiten 2.031 Euro
D – Rechnungsabgrenzungsposten 18.733 Euro
= Bilanzsumme 25.281.040 Euro= Bilanzsumme 25.281.040 Euro
Beispiel einer Bilanz

Schritt für Schritt eine Bilanz erstellen

Unternehmen, die eine Bilanz erstellen müssen, sollten die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. Er kann darüber informieren, was in die Bilanz gehört, und kann die Bilanz berechnen. Alle Geschäftsvorfälle innerhalb eines Geschäftsjahres müssen bei der Bilanzierung herangezogen werden. Sie umfassen Verträge, Kontobewegungen, Beschlüsse sowie Ein- und Ausgangsrechnungen. Für die Erstellung einer Bilanz durch einen Steuerberater fallen Kosten an. Der Steuerberater kann den gesamten Jahresabschluss erstellen. Die Kosten für den Steuerberater sind abhängig von der Rechtsform eines Unternehmens, der Komplexität der Bilanz und der Zahl der Geschäftsvorfälle.

Die Erstellung einer Bilanz umfasst folgende Schritte:

  • Durchführung der Inventur
  • Abschluss der Konten der doppelten Buchführung (T-Konten) am Bilanzstichtag
  • Abstimmung der Aktiva mit dem Inventurergebnis
  • Ermittlung der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten
  • Bildung von Rückstellungen
  • Erstellung der Bilanz

Anforderungen an die Bilanz

Wer eine Bilanz erstellt, muss die folgenden Anforderungen an eine Bilanz beachten:

  • Bilanzklarheit mit eindeutiger Gliederung und ohne Verrechnungen
  • Bilanzwahrheit mit vollständigen und korrekten Werten
  • Bilanzidentität, da die Schlussbilanz immer mit der Eröffnungsbilanz für das nächste Jahr identisch sein muss
  • Bilanzkontinuität, da Gliederung und Bewertungsmethoden beibehalten werden müssen.

Das sachliche Ergebnis der Buchführung kann beanstandet werden, wenn Unternehmen nicht die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung einhalten. Unternehmen müssen in solchen Fällen mit steuerrechtlichen sowie straf- und zivilrechtlichen Folgen rechnen.

Auswertung einer Bilanz – Eine Bilanz lesen

Unternehmen müssen nicht nur eine Bilanz erstellen, sondern sie auch lesen und auswerten können. Die einzelnen Positionen informieren über die finanzielle Situation eines Unternehmens. Um ein Unternehmen zu bewerten, können aus einer Bilanz Kennzahlen abgeleitet werden.

Bedeutung der einzelnen Positionen

Um eine Bilanz zu lesen und auszuwerten, kommt es darauf an, die Bedeutung der einzelnen Positionen zu kennen:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände stehen auf der Aktivseite der Bilanz und sollten einem Unternehmen langfristig zur Verfügung stehen. Es handelt sich vorwiegend um Lizenzen und Patente, doch hat auch der Firmenwert in diesem Zusammenhang einen hohen Stellenwert. Er wird an immateriellen und materiellen Wirtschaftsgütern sowie dem innewohnenden Wert gemessen. Der Firmenwert wird als selbstständiges Wirtschaftsgut anerkannt und bei Veräußerungen berücksichtigt.

Finanzanlagevermögen

Das Finanzanlagevermögen steht einem Unternehmen langfristig zur Verfügung und umfasst langfristig angelegte Wertpapiere sowie Beteiligungen.

Sachanlagevermögen

Auch das Sachanlagevermögen steht einem Unternehmen langfristig zur Verfügung. Es umfasst Maschinen, technische Anlagen, Gebäude und Grundstücke.

Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen steht einem Unternehmen kurzfristig zur Verfügung. Neben Vorräten, Waren, Erzeugnissen und kurzfristig angelegten Wertpapieren umfasst es auch Forderungen. Die Forderungen werden nach ihren Fristen unterteilt. Forderungen mit einer Frist von mehr als fünf Jahren gelten als langfristige Forderungen.

Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten gibt es auf der Aktiv- und der Passivseite der Bilanz. Auf der Aktivseite handelt es sich um Vermögen, auf der Passivseite um Einnahmen in der nachfolgenden Periode.

Rückstellungen

Rückstellungen sind Wertminderungen oder Vermögensänderungen. In der Berichtsperiode gelten sie als Aufwand. In der Zukunft werden solche Veränderungen ausreichend sicher erwartet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind Schulden eines Unternehmens, die zum Bilanzstichtag bestehen.

Bilanzgewinn oder -verlust

Der Bilanzgewinn oder -verlust ist der Saldo aus der Aufstellung von Aufwendungen oder Erträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Er informiert darüber, wie rentabel ein Unternehmen gewirtschaftet hat.

Die wichtigsten Kennzahlen (Bilanz)

Kennzahlen einer Bilanz werden herangezogen, um die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens zu ermitteln:

  • Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) wird ermittelt, indem der Kurswert einer Aktie durch den Gewinn einer Aktie dividiert wird.
  • Eigenkapitalquote wird ermittelt, indem das Eigenkapital durch das Gesamtkapital dividiert und das Ergebnis mit 100 multipliziert wird. Sie informiert darüber, wie gut das Unternehmen mit Eigenkapital ausgestattet ist. Es handelt sich um den Anteil von Eigenkapital am Gesamtkapital. (mehr zur Eigenkapitalquote erfahren)
  • Fremdkapitalquote ist der Anteil von Fremdkapital am Gesamtkapital und wird ermittelt, indem das Fremdkapital durch das Gesamtkapital dividiert und das Ergebnis mit 100 multipliziert wird.
  • Verschuldungsgrad als Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital informiert darüber, wie hoch ein Unternehmen verschuldet ist. Fremdkapital wird durch Eigenkapital dividiert. Das Ergebnis wird mit 100 multipliziert.
  • Umlaufvermögen ist die Differenz aus kurzfristigen Verbindlichkeiten und kurzfristigen Forderungen.
  • Umlaufintensität wird berechnet, indem das Umlaufvermögen durch das Gesamtvermögen dividiert und das Ergebnis mit 100 multipliziert wird. Es gibt an, wie flexibel und liquide ein Unternehmen ist.

Bilanz ohne Steuerberater erstellen

Es ist möglich, eine Bilanz ohne Steuerberater zu erstellen. Unternehmen können dafür eine Bilanzsoftware verwenden. Die Bilanzierung verlangt eine strukturierte Vorgehensweise. Laufende Geschäftsvorfälle sollten zeitnah gebucht werden, um sie nicht zu vergessen. Die Buchungsunterlagen müssen so aufbewahrt werden, damit sie sofort zugeordnet werden können. Vorgaben für die Bilanz müssen genau eingehalten werden, damit Unternehmen keine Konsequenzen befürchten müssen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Bilanzierung

Was ist Bilanzierung?

Mit Bilanzierung ist der Ausgleich von Soll und Haben Seite gemeint. Gleichzeitig beschreibt Bilanzierung den Vorgang der Erstellung einer Bilanz. Die Bilanz/Bilanzierung ist eine zweiseitig geführte Rechnung (doppelte Buchhaltung) und ermöglicht eine präzise Übersicht über die Vermögensbestandteile von Unternehmen und über die Herkunft des Kapitals.

Ab wann bin ich zur Bilanzierung verpflichtet?

Ob ein Unternehmen eine Bilanz erstellen muss, hängt von Rechtsform, Tätigkeit und Umsatz ab. Bei denjenigen, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen, reicht häufig eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus. Mehr erfahren zu Kleingewerbetreibende, eingetragene Kaufleute, Personengesellschaften wie OHG, KG oder GmbH & Co. KG und Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG.

Was kann man aus der Bilanz lesen?

Aus einer Bilanz lassen sich neben dem ​​Bilanzgewinn oder -verlust verschiedene Kennzahlen herauslesen, welche Auskunft über das Unternehmen geben. Dazu gehören unter anderem Eigen- und Fremdkapitalquote, der Verschuldungsgrad und das Umlaufvermögen. Mehr erfahren.

Welche Bilanzarten gibt es?

Bei der Bilanzierung lassen sich verschiedene Arten anhand unterschiedlicher Kriterien voneinander abgrenzen. Bilanzarten können nach dem Zweck der Erstellung, nach zeitlichen Gesichtspunkten oder auch zwischen Einzelbilanz und Konzernbilanz (nur bei Konzernen) unterschieden werden.

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