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GmbH vs. GmbH & Co. KG: Was ist steuerlich besser?

GmbH vs. GmbH & Co. KG: Was ist steuerlich besser?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und zahlt Körperschaft- und Gewerbesteuer, zusammen meist rund 30 Prozent.
  • Die GmbH & Co. KG ist steuerlich transparent: Gewinne werden bei den Gesellschaftern mit der Einkommensteuer besteuert.
  • Die GmbH ist meist günstiger, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben; die KG, wenn Gewinne entnommen oder Verluste verrechnet werden.
  • Die Rechtsformwahl sollte immer mit einer individuellen Vergleichsrechnung der Steuerberatung getroffen werden.

Kaum eine Entscheidung prägt die spätere Steuerlast eines Unternehmens so stark wie die Wahl der Rechtsform. Und selten ist diese Wahl so knifflig wie zwischen der klassischen GmbH und ihrer hybriden Schwester, der GmbH & Co. KG. Beide bieten Haftungsbeschränkung, beide klingen auf den ersten Blick ähnlich, doch steuerlich trennen Welten zwischen ihnen. Für Controller und Finanzverantwortliche lohnt sich ein genauer Blick, denn die richtige Struktur kann über Jahre hinweg einen deutlichen Unterschied in der Steuerquote machen.

Zwei Rechtsformen, zwei Besteuerungswelten

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und damit ein eigenständiges Steuersubjekt. Sie zahlt Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf ihre Gewinne, unabhängig davon, was die Gesellschafter privat verdienen. Erst wenn Gewinne ausgeschüttet werden, kommt eine zweite Steuerebene ins Spiel, die persönliche Besteuerung der Gesellschafter.

Die GmbH & Co. KG dagegen ist im Kern eine Personengesellschaft. Die GmbH übernimmt hier lediglich die Rolle der persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin) und schützt damit die Kommanditisten vor einer persönlichen Haftung, steuerlich bleibt die KG aber transparent. Das bedeutet: Die Gewinne werden nicht auf Ebene der Gesellschaft besteuert, sondern direkt den Gesellschaftern zugerechnet und dort mit deren persönlichem Einkommensteuersatz versteuert. Diese Transparenz ist der zentrale steuerliche Unterschied und Ausgangspunkt für fast alle weiteren Überlegungen (Bundesministerium der Justiz, HGB).

Wie die GmbH besteuert wird

Auf Ebene der GmbH fallen zwei Steuerarten an:

  • Körperschaftsteuer: 15 Prozent auf den zu versteuernden Gewinn, zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer. Effektiv sind das rund 15,825 Prozent (Körperschaftsteuergesetz, § 23 KStG).
  • Gewerbesteuer: abhängig vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Bei einem bundesweiten Durchschnittshebesatz von rund 400 Prozent liegt die effektive Belastung meist zwischen 14 und 17 Prozent (Gewerbesteuergesetz).

In Summe bleibt ein thesaurierter, also im Unternehmen verbleibender Gewinn damit bei etwa 30 Prozent Gesamtsteuerlast, unabhängig davon, wie hoch der Gewinn ausfällt und wie vermögend die Gesellschafter privat sind.

Kritisch wird es erst bei der Ausschüttung. Fließt der Gewinn an eine natürliche Person, greift entweder die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag (effektiv rund 26,375 Prozent) oder, wenn die Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird, das Teileinkünfteverfahren, bei dem 60 Prozent der Ausschüttung mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden (§ 3 Nr. 40 EStG). Für ausschüttungsorientierte Gesellschafter kann die Gesamtbelastung dadurch auf über 48 Prozent steigen.

Wie die GmbH & Co. KG besteuert wird

Bei der GmbH & Co. KG entfällt die Körperschaftsteuer auf Gesellschaftsebene komplett. Stattdessen wird der Gewinn den Gesellschaftern anteilig zugerechnet und unterliegt bei natürlichen Personen der Einkommensteuer mit dem persönlichen Steuersatz von bis zu 45 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag.

Die Gewerbesteuer wird zwar weiterhin auf Ebene der Personengesellschaft erhoben, kann aber über die pauschale Anrechnung nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer der Gesellschafter angerechnet werden, und zwar bis zum 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags (§ 35 EStG). Bei Hebesätzen bis etwa 400 Prozent wird die Gewerbesteuer dadurch faktisch neutralisiert, in vielen Gemeinden zahlen Gesellschafter einer KG also effektiv keine zusätzliche Gewerbesteuerlast.

Ein weiterer wichtiger Hebel ist die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG. Wird der Gewinn nicht entnommen, sondern im Unternehmen belassen, kann er auf Antrag mit einem ermäßigten Satz von 28,25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag versteuert werden, also ähnlich wie bei einer Kapitalgesellschaft. Wird der Gewinn später doch entnommen, erfolgt eine Nachversteuerung von 25 Prozent, vergleichbar mit der Ausschüttungsbesteuerung bei der GmbH (BMF-Merkblatt zur Thesaurierungsbegünstigung).

Beispielrechnung im Überblick

Kostentreiber – GmbH vs. GmbH & Co. KG

Die Tabelle zeigt bereits das Grundmuster: Wer Gewinne im Unternehmen belässt und reinvestiert, fährt mit beiden Rechtsformen ähnlich, die GmbH & Co. KG liegt dank Thesaurierungsbegünstigung sogar leicht darunter. Wer dagegen regelmäßig ausschüttet oder entnimmt, profitiert häufig von der GmbH, weil die Kombination aus Körperschaftsteuer und Abgeltungsteuer bei mittleren und hohen persönlichen Steuersätzen günstiger ausfallen kann als der volle Einkommensteuertarif.

Welche Faktoren die Entscheidung wirklich treiben

Die pauschale Antwort „GmbH ist besser“ oder „KG ist besser“ gibt es nicht, entscheidend sind:

  1. Gewinnverwendung: Werden Gewinne reinvestiert oder regelmäßig entnommen? Thesaurierung spricht eher für die KG-Struktur mit § 34a-Option, regelmäßige Ausschüttung eher für die GmbH.
  2. Persönlicher Steuersatz der Gesellschafter: Bei niedrigem individuellem Steuersatz kann die transparente Besteuerung der KG günstiger sein, weil der progressive Tarif unter der GmbH-Gesamtbelastung liegen kann.
  3. Gewerbesteuerhebesatz am Sitz: Niedrige Hebesätze begünstigen die KG durch die vollständige Anrechnungsmöglichkeit nach § 35 EStG.
  4. Verlustverrechnung: Verluste einer Personengesellschaft können unter bestimmten Voraussetzungen direkt mit anderen Einkünften der Gesellschafter verrechnet werden, bei der GmbH bleiben Verluste zunächst auf Unternehmensebene.
  5. Nachfolge- und Beteiligungsstruktur: Die GmbH & Co. KG bietet oft mehr Flexibilität bei Nachfolgeregelungen und der Aufnahme neuer Gesellschafter, was auch steuerlich relevante Gestaltungsspielräume eröffnet (IHK-Leitfaden Rechtsformwahl).

Hinzu kommen nicht-steuerliche Aspekte wie Publizitätspflichten, laufender Verwaltungsaufwand durch die doppelte Struktur bei der GmbH & Co. KG und die Außenwirkung gegenüber Banken und Geschäftspartnern. Eine rein steuerliche Betrachtung greift daher immer nur einen Teil des Bildes auf.

Praxis-Tipp: Helu verbindet sich über die DATEV-Schnittstelle mit deiner Buchhaltung und macht aus Buchungsdaten automatisch aussagekräftige Auswertungen.

Fazit

Steuerlich gibt es kein universelles „besser“, sondern ein „je nachdem“. Wer Gewinne überwiegend im Unternehmen thesauriert und reinvestiert, findet in der GmbH & Co. KG dank Gewerbesteueranrechnung und Thesaurierungsbegünstigung oft eine überraschend schlanke Steuerlast. Wer dagegen regelmäßig Gewinne an die Gesellschafter ausschütten möchte und diese privat bereits hoch besteuert sind, fährt mit der klassischen GmbH häufig besser. Am Ende entscheidet die konkrete Gewinnsituation, die geplante Gewinnverwendung und der individuelle Steuersatz der Gesellschafter, welche Struktur tatsächlich die geringere Gesamtsteuerlast erzeugt.

Genau an diesem Punkt wird gutes Controlling zur echten Entscheidungshilfe. Ob thesaurieren oder ausschütten, welcher Hebesatz gilt, wie wirkt sich eine Entnahme auf die Liquidität aus, solche Szenarien lassen sich mit Helu.io direkt durchspielen. Unser FP&A Tool macht die steuerlichen und liquiditätsseitigen Auswirkungen unterschiedlicher Gewinnverwendungsstrategien sichtbar, bevor die Entscheidung getroffen wird, und begleitet Controller anschließend bei der laufenden Planung, unabhängig davon, für welche Rechtsform sich ein Unternehmen entscheidet.


Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine konkrete Einschätzung sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.sehen möchte, wie sich das im eigenen Reporting anfühlt, kann sich gerne bei uns melden.

Häufig gestellte Fragen zu GmbH und GmbH & Co. KG

Wie wird eine GmbH besteuert?

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und zahlt auf ihren Gewinn Körperschaftsteuer von 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer. Je nach Hebesatz liegt die Gesamtbelastung meist bei rund 30 Prozent. Ausschüttungen an Gesellschafter werden zusätzlich besteuert.

Wie wird eine GmbH & Co. KG besteuert?

Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft und steuerlich transparent. Sie zahlt Gewerbesteuer, der Gewinn wird aber den Gesellschaftern direkt zugerechnet und dort mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Die Gewerbesteuer kann teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Welche Rechtsform ist steuerlich besser, GmbH oder GmbH & Co. KG?

Das hängt vom Einzelfall ab. Werden Gewinne überwiegend im Unternehmen belassen, ist die GmbH oft günstiger. Werden Gewinne regelmäßig entnommen oder sollen Verluste mit anderen Einkünften verrechnet werden, kann die GmbH & Co. KG Vorteile haben.

Welche Faktoren beeinflussen die Wahl der Rechtsform?

Entscheidend sind die geplante Gewinnverwendung, der persönliche Steuersatz der Gesellschafter, die Höhe der Gewinne, mögliche Anlaufverluste, Nachfolge- und Erbschaftsplanung sowie Verwaltungsaufwand und Kosten der Struktur.

Sollte ich die Rechtsformwahl mit einem Steuerberater treffen?

Ja. Die Rechtsformwahl hat langfristige steuerliche und rechtliche Folgen. Eine individuelle Vergleichsrechnung durch die Steuerberatung, basierend auf realistischen Planzahlen, ist vor jeder Entscheidung empfehlenswert.